Prüft, ob bei E-Mail-Erfassungsformularen ein Datenschutzhinweis vorhanden ist — ein Link zur Datenschutzerklärung oder ein Hinweis wie "Einverstanden mit der Datenschutzerklärung"
Was wird geprüft?
Prüft, ob bei E-Mail-Erfassungsformularen ein Datenschutzhinweis vorhanden ist — ein Link zur Datenschutzerklärung oder ein Hinweis wie "Einverstanden mit der Datenschutzerklärung". Geprüft werden alle Formulare mit E-Mail-Eingabefeld.
Warum ist das wichtig?
Die DSGVO schreibt vor, dass bei der Erhebung von E-Mail-Adressen ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden muss. Fehlt dieser Hinweis, ist das Formular rechtswidrig und abmahnbar — unabhängig davon, ob Ihr Impressum und Ihre Datenschutzseite vorhanden sind.
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Ihr nächster Schritt
💡 Empfehlung
Fügen Sie direkt unterhalb jedes E-Mail-Feldes einen kurzen Hinweis ein: "Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu." und verlinken Sie die Datenschutzseite. Für Newsletter: Verwenden Sie das Doppel-Opt-in-Verfahren.
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