E-Mail-Marketing

Prüft, ob bei E-Mail-Erfassungsformularen ein Datenschutzhinweis vorhanden ist — ein Link zur Datenschutzerklärung oder ein Hinweis wie "Einverstanden mit der Datenschutzerklärung"

Was wird geprüft?

Prüft, ob bei E-Mail-Erfassungsformularen ein Datenschutzhinweis vorhanden ist — ein Link zur Datenschutzerklärung oder ein Hinweis wie "Einverstanden mit der Datenschutzerklärung". Geprüft werden alle Formulare mit E-Mail-Eingabefeld.


Warum ist das wichtig?

Die DSGVO schreibt vor, dass bei der Erhebung von E-Mail-Adressen ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden muss. Fehlt dieser Hinweis, ist das Formular rechtswidrig und abmahnbar — unabhängig davon, ob Ihr Impressum und Ihre Datenschutzseite vorhanden sind.


Bewertungsskala

Datenschutzhinweis beim Formular
E-Mail-Formular ohne Datenschutzhinweis

Ihr nächster Schritt

💡 Empfehlung

Fügen Sie direkt unterhalb jedes E-Mail-Feldes einen kurzen Hinweis ein: "Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu." und verlinken Sie die Datenschutzseite. Für Newsletter: Verwenden Sie das Doppel-Opt-in-Verfahren.

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